Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen

IndElAusbV 2007

§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe

1.
Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme,
2.
Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik,
3.
Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik,
4.
Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme,
5.
Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik

werden gemäß § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

§ 2